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§ 1
Geltungsbereich & Abwehrklausel
§ 4
Zahlungsvereinbarung
(1) Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb 8 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsstellung.
(2) Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
(3) Kommt der Käufer bzw. Mieter mit Zahlungen in Verzug , ist der Verkäufer berechtigt, die ihm obliegende Leistungen zu verweigern. Er kann darüber hinaus unbeschadet seiner Rechte aus § 3 Eigentumsvorbehalt dem Käufer bzw. Mieter eine angemessene Nachfrist setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer bzw. Mieter ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt , durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag bzw. Mietvertrag zurück zu treten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(4) Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten.
§ 5
Liefervereinbarung
(1) Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers.
(2) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und bestätigt sind. Sie beginnen mit Vertragsabschluss.
(3) Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen ändern vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer, der durch diese Umstände bedingte Leistungsstörung.
(4) Der Käufer kann bei Lieferverzug, nur Ersatz des Verzugsschadens verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bewiesen zu Last fällt.
(5)
§ 6
Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 7 dieser AGB.
(2)Bei neu hergestellten Sachen ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Es besteht während der Reparatur kein Anspruch auf ein Ersatzgerät.
(3) Nicht neu hergestellte Sachen werden unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft, sofern dies nicht anders vereinbart wurde.
(4) Wartungen, Nachbesserungen und Reparaturen dürfen nur vom Verkäufer durchgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung verfällt die Gewährleistungsfrist.
§ 7
Haftungsausschluss
(1) Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
(2) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
(3) Der Verkäufer haftet nur für Schäden, wenn er oder sein Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht haben. Nicht ersetzt werden Wertminderung des Kaufgegenstandes, entgangene Nutzung des Kaufgegenstandes und entgangener Gewinn.
(4) Der Käufer bzw. Mieter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(5) Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden, die nach der Übergabe durch ihn oder durch Dritte verursacht werden.
§ 8
Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters (Bad Bergzabern)
§ 9
Abnahme von Mängel
(1) Der Käufer ist verpflichtet , den Kaufgegenstand abzunehmen und auf Fehlerfreiheit zu untersuchen.
(2) Werden Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Ware dem Verkäufer mitgeteilt, so gilt , sofern der Käufer Kaufmann ist, die Ware als mängelfrei abgenommen. Mängelrügen sind in diesem Fall ausgeschlossen. Ist der Käufer kein Kaufmann gilt diese Regelung nur, wenn die Mängel offensichtlich sind.
(3) Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand nicht ab, so kann der Verkäufer eine angemessene Frist setzen mit der Aufforderung, die Ware abzunehmen. Mit dieser Mahnung kommt der Käufer in Verzug. Nach Ablauf der Frist kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit der Erklärung, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
(4) Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer oder Käufer einen geringeren Schaden nachweist, oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
§ 10
Sonstiges